Hausarztvertrag / Hausarztzentrierte Versorgung

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) wurde vom Gesetzgeber in §73b SGBV geregelt, um eine optimale Lenkung der Patientenversorgung zu gewährleisten. Der betreuende Hausarzt koordiniert Untersuchungen, Behandlungen und prüft Medikamentenkombinationen auf Sinn und Verträglichkeit.

Wir bieten Ihnen alle zur Zeit in Niedersachsen bestehenden Hausarztbetreuungsprogramme an. Das sind zur Zeit:
AOK Niedersachsen, Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, IKK classic, LKK Niedersachsen, HKK.

Sie können unsere Arbeit und die Leistungsfähigkeit Ihrer Krankenkasse durch die Teilnahme am Programm Ihrer Krankenkasse unterstützen.